UUGRN:Mitgliederversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Für die verschiedenen Abstimmungsgegenstände gibt es verscheidene Mehrheitsregelungen, genaueres regelt die {{Satzung}} §4.
 
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[[Kategorie:UUGRN|Mitgliederversammlung]]
 
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Aktuelle Version vom 17. April 2013, 13:15 Uhr

Die Mitgliederversammlung ist ein zentrales Organ des UUGRN e.V.. Die Details regelt die Satzung §4

Wer?

zur UUGRN Mitgliederversammlung werden alle Mitglieder eingeladen. Falls Du die Einladungsmail nicht erhalten hast, wende Dich bitte an vorstand_at_uugrn.org.

Wann und Wie oft?

Die Mitgliederversammlung findet regulär jährlich möglichst im ersten Quartal statt. Sie wird spätestens 3 Wochen vor dem Termin angekündigt und ordnungsgemäß eingeladen.

Im Bedarfsfall kann die die Mitgliederversammlung auch häufiger einberufen werden, zum Beispiel für außerplanmäßige Neuwahlen.

Wozu?

  • Die Mitgliederversammlung ist neben dem Vorstand ein zentrales Organ des Vereins.
  • Die Mitgliederversammlung nimmt die Jahres- Kassen- und Kassenprüfungsbericht entgegen, beschließt die Entlastung des Vorstandes, wählt den neuen Vorstand und Kassenprüfer für das laufende Jahr aus den eigenen Reihen.
  • Außerdem werden Satzungsänderungen und Mitgliedschaftsbeiträge abgestimmt und beschlossen und entscheidet die MV über grundlegende Fragen, die den Verein betreffen.

Für die verschiedenen Abstimmungsgegenstände gibt es verscheidene Mehrheitsregelungen, genaueres regelt die Satzung §4.

Termine

2004-04-23
Mitgliederversammlung findet statt. Ein neuer Vorstand wird gewählt: Raphael B., Nikki B., Jürgen L.[1]


Quellen, Weblinks