UUGRN:Mitgliederversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus UUGRN
K (→‎siehe auch: ersetzt durch Navigationsleiste)
(Navigationsleite(n) nach oben vor das TOC)
Zeile 1: Zeile 1:
Die Mitgliederversammlung ist ein zentrales Organ des [[UUGRN:Verein|UUGRN e.V.]].
+
Die Mitgliederversammlung ist ein zentrales Organ des [[UUGRN:Verein|UUGRN e.V.]]. Die Details regelt die [[UUGRN:Satzung#4|Vereinssatzung §4]]
Die Details regelt die [[UUGRN:Satzung#4|Vereinssatzung §4]]
+
{{Navigationsleiste UUGRN}}
 
+
__TOC__
  
 
== Aktuell ==
 
== Aktuell ==
Zeile 21: Zeile 21:
 
Für die verschiedenen Abstimmungsgegenstände gibt es verscheidene Mehrheitsregelungen, genaueres regelt die [[UUGRN:Satzung#4|Satzung §4]].
 
Für die verschiedenen Abstimmungsgegenstände gibt es verscheidene Mehrheitsregelungen, genaueres regelt die [[UUGRN:Satzung#4|Satzung §4]].
  
{{Navigationsleiste UUGRN}}
+
 
 
[[Kategorie:Verein]]
 
[[Kategorie:Verein]]

Version vom 15. September 2007, 19:55 Uhr

Die Mitgliederversammlung ist ein zentrales Organ des UUGRN e.V.. Die Details regelt die Vereinssatzung §4

Aktuell

Die letzte Mitgliederversammlung fand am 20. April 2007 in der Vereinsgaststätte Blau-Weiß statt. Alle Mitglieder wurden am 7. März 2007 persönlich per E-Mail eingeladen.

Wer?

zur UUGRN Mitgliederversammlung werden alle aktiven Mitglieder eingeladen.

Wann und Wie oft?

Die Mitgliederversammlung findet regulär jährlich möglichst im ersten Quartal statt. Sie wird spätestens 3 Wochen vor dem Termin angekündigt und ordnungsgemäß eingeladen.

Im Bedarfsfall kann die die Mitgliederversammlung auch häufiger einberufen werden, zum Beispiel für außerplanmäßige Neuwahlen.

Wozu?

Die Mitgliederversammlung ist Neben dem UUGRN:Vorstand ein zentrales Organ des Vereins. Die MV nimmt die Jahres- Kassen- und Kassenprüfungsbericht entgegen, beschließt die Entlastung des Vorstandes, wählt den neuen Vorstand und Kassenprüfer für das laufende Jahr aus den eigenen Reihen. Außerdem werden Satzungsänderungen und Mitgliedschaftsbeiträge abgestimmt und beschlossen und entscheidet die MV über grundlegende Fragen, die den Verein betreffen.

Für die verschiedenen Abstimmungsgegenstände gibt es verscheidene Mehrheitsregelungen, genaueres regelt die Satzung §4.