UUGRN:Vorstand: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Vorstand wird im [http://www.uugrn.org/verein.php Vereinsimpressum] dokumentiert.
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Der Vorstand organisiert und führt die Aufgaben des Vereins im Sinne der Satzung aus. Dazu gehören vor allem die Umsetzung der Beschlüsse der [[UUGRN:Mitgliederversammlung]].  
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Jedes aktive Mitglied ist aktiv und passiv wahlberechtigt.
 
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Aktuelle Version vom 15. April 2013, 11:47 Uhr

Der Vorstand der UUGRN e.V. ist mit der Mitgliederversammlung ein zentrales Organ des Verein. Details regelt die Satzung §5.

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus 2 Vorsitzenden, die jeweils alleinvertretungsberechtigt sind. Weiterhin ein Kassierer, der die korrekte Verwaltung der Vereinsfinanzen verantwortet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können bis zu 3 Beisitzer gewählt werden.

Der Vorstand wird im Impressum dokumentiert.

Aufgaben

Der Vorstand organisiert und führt die Aufgaben des Vereins im Sinne der Satzung aus. Dazu gehören vor allem die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

Der Vorstand ist routinemäßig die die innere Verwaltung des Vereins zuständig, entscheidet über Mitgliedschaften und führt die Vereinskasse.

Wer?

Der Vorstand wird gemäß Satzung §5 jährlich auf der Mitgliederversammlung neu gewählt. Jedes aktive Mitglied ist aktiv und passiv wahlberechtigt.