Hygienekonzept: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine der folgenden Bedingungen muss erfüllt sein:
 
Eine der folgenden Bedingungen muss erfüllt sein:
* Seit mindestens 14 Tagen doppelt geimpft (vollständiger Impfschutz, nachweisbar durch Covpass-App)
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* Seit mindestens 14 Tagen geimpft (vollständiger Impfschutz, nachweisbar durch Covpass-App)
 
* Nachgewiesen genesen ist (mit Antikörpertest!)
 
* Nachgewiesen genesen ist (mit Antikörpertest!)
 
* Einen wissenschaftlich anerkannten Nachweis eines PCR oder Antigen-Schnelltest wie [https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html hier definiert].
 
* Einen wissenschaftlich anerkannten Nachweis eines PCR oder Antigen-Schnelltest wie [https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html hier definiert].

Version vom 13. Oktober 2021, 19:15 Uhr

Während der Corona Pandemie gilt für alle Treffen im echten Leben die folgenden Bedingungen. Wir werden Veranstaltungen nach Möglichkeit so gestalten, dass eine Online-Teilnahme möglich ist. Bei einer verschärften Covid Lage (Warnstufe, Alarmstufe) gilt die Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die UUGRN keine realen Treffen bei Covid Warnstufe oder Alarmstufe veranstalten wird.

Hygienekonzept Dezernat#16

Die FIXME Veranstaltung findet im Dezernat statt. Bitte beachtet, dass das Dezernat#16 ein eigenes Hygienekonzept hat, an welches wir uns selbstverständlich halten: Hygienekonzept im Dezernat#16

In Bereichen in dem unser eigenes Konzept strenger ist, gilt unser Konzept.

Kontaktnachverfolgung

Bei jeder Veranstaltung der UUGRN wird eine Anwesenheitsliste zur Kontaktnachverfolgung geführt. Bei Mitgliedern reicht Name oder Nick. Bei Nichtmitgliedern benötigen wir den vollen Namen und eine Telefonnummer.

Genesen, Geimpft, Getestet (3G)

Eine der folgenden Bedingungen muss erfüllt sein:

  • Seit mindestens 14 Tagen geimpft (vollständiger Impfschutz, nachweisbar durch Covpass-App)
  • Nachgewiesen genesen ist (mit Antikörpertest!)
  • Einen wissenschaftlich anerkannten Nachweis eines PCR oder Antigen-Schnelltest wie hier definiert.

Wer keinen der obigen Nachweise vorlegen kann, muss die Verantstaltung leider wieder verlassen.

Abstand, Hygiene, Alltagsmasken (AHA)

  • Wir halten 1,5m Abstand. Wo dies nicht möglich ist, tragen wir Masken die dem FFP2 Standard entsprechen.
  • Regelmäßiges Händewaschen / Desinfizieren wird empfohlen.
  • In den von der UUGRN angemieteten Räumlichkeiten wird Desinfektionsmittel bereitgestellt.