UUGRN:Mitgliederversammlung

Aus UUGRN

Die Mitgliederversammlung ist ein zentrales Organ des UUGRN e.V.. Die Details regelt die Vereinssatzung §4

Aktuell

Die kommende Mitgliederversammlung wird am 26. März 2010 ab 20 Uhr stattfinden, das Treffen davor ist ab 19 Uhr.

Termin 2010

Freitag, den 26. März 2010 ab 19 Uhr
in der SUN Geschäftsstelle Walldorf (Anfahrt)
siehe dazu
WICHTIG
Der Empfang in diesem Firmengebäude ist nur bis 20 Uhr besetzt, d.h. nach 20 Uhr kommt niemand mehr ins Gebäude hinein! In der Einladung zur MV, die an alle Mitglieder verschickt wurde, stehen wichtige Details mit Ansprechpartnern und Mobilrufnummern, über die man nachträglich noch ins Gebäude kommen kann. Sofern Du als Mitglied zur MV eingeladen wurdest solltest Du diese Details unbedingt nochmal in der Einladungsmail nachlesen.

(vorl.) Tagesordnung

TOP1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit der MV
TOP2: Wahl eines Protollanten, Anträge zur Tagesordnung, Beschluss der Tagesordnung
TOP3: Protokoll des Vorjahres
TOP4: Bericht des Vorstandes
TOP5: Bericht des Kassenwarts
TOP6: Entlastung des Vorstandes
TOP7: Vorstandswahlen
  • (Wahl eines Wahlleiters)
  • Neuwahl 1. Vorsitzender
  • Neuwahl 2. Vorsitzender
  • Neuwahl Kassenwart
TOP8: Wahl des Kassenprüfers
TOP9: FIXME-Location, Kooperation mit RaumZeitLabor e.V. i.Gr.
TOP10: Abstimmung zum Mitgliedsbeitrag 5/2010 bis 4/2011
TOP11: Sonstiges
Anmerkungen
In der Einladung an alle Mitglieder sind einzelne Punkte der Tagesordnung ausführlicher erklärt. Sofern Du als Mitglied zur MV eingeladen wurdest solltest Du diese Details unbedingt nochmal in der Einladungsmail nachlesen.

Wer?

zur UUGRN Mitgliederversammlung wurden alle aktiven Mitglieder eingeladen. Falls Du die Einladungsmail nicht erhalten hast, wende Dich bitte an vorstand_at_uugrn.org.

Wann und Wie oft?

Die Mitgliederversammlung findet regulär jährlich möglichst im ersten Quartal statt. Sie wird spätestens 3 Wochen vor dem Termin angekündigt und ordnungsgemäß eingeladen.

Im Bedarfsfall kann die die Mitgliederversammlung auch häufiger einberufen werden, zum Beispiel für außerplanmäßige Neuwahlen.

Wozu?

Die Mitgliederversammlung ist Neben dem UUGRN:Vorstand ein zentrales Organ des Vereins. Die MV nimmt die Jahres- Kassen- und Kassenprüfungsbericht entgegen, beschließt die Entlastung des Vorstandes, wählt den neuen Vorstand und Kassenprüfer für das laufende Jahr aus den eigenen Reihen. Außerdem werden Satzungsänderungen und Mitgliedschaftsbeiträge abgestimmt und beschlossen und entscheidet die MV über grundlegende Fragen, die den Verein betreffen.

Für die verschiedenen Abstimmungsgegenstände gibt es verscheidene Mehrheitsregelungen, genaueres regelt die Satzung §4.