Diskussion:Elektronische Gesundheitskarte: Unterschied zwischen den Versionen

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Was eGK Kritiker meistens nicht sagen: '''Seit Jahrzehnten übermitteln Vertragsärzte alle Abrechnungsdaten ihrer Patienten inklusive Diagnosen und Verdachtsdiagnosen an zentrale Stellen (KVen), in letzter Zeit fast ausschließlich in maschinenlesbarer Form,''' und regelmäßig wird das den Patienten verschwiegen (diese denken meist, der Arzt rechne direkt mit ihrer Kasse ab) und sie werden auch nicht um Zustimmung gefragt. '''Die Daten der Privatpatienten werden in vielen Fällen ebenfalls elektronisch an Privatärztliche Verrechnungsstellen übermittelt,''' nicht selten ohne Zustimmung der Patienten. Die privaten Krankenkassen wiederum speichern alle Daten und Diagnosen aller Privatpatienten und privat Zusatzversicherter elektronisch. '''BG-Ärzte melden inzwischen auch alle Daten und Diagnosen überwiegend elektronisch, meist ohne die Verletzten zu fragen,''' die BGen speichern alle Daten seit Jahren in ihren Computern ab. Eine KV stellt neuerdings ihren Mitgliedern sogar die komplette Honorarabrechnung ins Netz (paßwortgeschützt). Meines Wissens ist keine dieser Anwendungen zugriffsgeschützt durch den elektronischen Heilberufsausweis oder eine eGK mit PIN. Auch liegen die Daten praktisch auf allen Rechnern mit Namen der Patienten und nicht - wie bei der eGK geplant - pseudonymisiert. Staatlicher Mißbrauch oder unumkehrbare Zerstörung eines Vertrauensverhältnisses wurden mir trotzdem nicht bekannt. Nun ist die geplante Speicherung von Daten im Rahmen der eGK natürlich nicht zu vergleichen mit der namentlichen Speicherung von Milliarden von Datensätzen in der GKV, PKV und BGen und sollte weiter kritisch begleitet werden. Der Datenschutz hat nach Aussage von Carl-Heinz Müller, KBV, oberste Priorität, es dürfe dabei keine Abstriche geben. Der Bundesdatenschutzbeauftragte stimmte m. W. allen Testphasen der eGK zu. (Abgewandelt zitiert nach Medical Tribune Deutschland 40/2007, S.2, von D. Wettig) --[[Benutzer:Wettig|Wettig]] 16:54, 17. Okt 2007 (CEST)
 
Was eGK Kritiker meistens nicht sagen: '''Seit Jahrzehnten übermitteln Vertragsärzte alle Abrechnungsdaten ihrer Patienten inklusive Diagnosen und Verdachtsdiagnosen an zentrale Stellen (KVen), in letzter Zeit fast ausschließlich in maschinenlesbarer Form,''' und regelmäßig wird das den Patienten verschwiegen (diese denken meist, der Arzt rechne direkt mit ihrer Kasse ab) und sie werden auch nicht um Zustimmung gefragt. '''Die Daten der Privatpatienten werden in vielen Fällen ebenfalls elektronisch an Privatärztliche Verrechnungsstellen übermittelt,''' nicht selten ohne Zustimmung der Patienten. Die privaten Krankenkassen wiederum speichern alle Daten und Diagnosen aller Privatpatienten und privat Zusatzversicherter elektronisch. '''BG-Ärzte melden inzwischen auch alle Daten und Diagnosen überwiegend elektronisch, meist ohne die Verletzten zu fragen,''' die BGen speichern alle Daten seit Jahren in ihren Computern ab. Eine KV stellt neuerdings ihren Mitgliedern sogar die komplette Honorarabrechnung ins Netz (paßwortgeschützt). Meines Wissens ist keine dieser Anwendungen zugriffsgeschützt durch den elektronischen Heilberufsausweis oder eine eGK mit PIN. Auch liegen die Daten praktisch auf allen Rechnern mit Namen der Patienten und nicht - wie bei der eGK geplant - pseudonymisiert. Staatlicher Mißbrauch oder unumkehrbare Zerstörung eines Vertrauensverhältnisses wurden mir trotzdem nicht bekannt. Nun ist die geplante Speicherung von Daten im Rahmen der eGK natürlich nicht zu vergleichen mit der namentlichen Speicherung von Milliarden von Datensätzen in der GKV, PKV und BGen und sollte weiter kritisch begleitet werden. Der Datenschutz hat nach Aussage von Carl-Heinz Müller, KBV, oberste Priorität, es dürfe dabei keine Abstriche geben. Der Bundesdatenschutzbeauftragte stimmte m. W. allen Testphasen der eGK zu. (Abgewandelt zitiert nach Medical Tribune Deutschland 40/2007, S.2, von D. Wettig) --[[Benutzer:Wettig|Wettig]] 16:54, 17. Okt 2007 (CEST)
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: Das Problem mit der eGK sehe ich, wenn die Physiotherapeutin sehen kann, wann man zuletzt beim Urologen war oder ob man sich in psychiatrischer Behandlung befindet. Das geht die nichts an, noch nichteinmal unter therapeutischen Gesichtspunkten. Dieses Beispiel kann man sicherlich beliebig ausdehnen und solange mir nicht zweifelsfrei bewiesen wird, dass dieserlei Zugriffe selbst mittels gröbster krimineller Energie, nie und niemals gehen können, darf doch ganz erheblich am Nutzen der Karte gezweifelt werden. --[[Benutzer:Mile|Mile]] 03:39, 21. Okt. 2007 (CEST)

Version vom 21. Oktober 2007, 01:39 Uhr

Was eGK Kritiker meistens nicht sagen: Seit Jahrzehnten übermitteln Vertragsärzte alle Abrechnungsdaten ihrer Patienten inklusive Diagnosen und Verdachtsdiagnosen an zentrale Stellen (KVen), in letzter Zeit fast ausschließlich in maschinenlesbarer Form, und regelmäßig wird das den Patienten verschwiegen (diese denken meist, der Arzt rechne direkt mit ihrer Kasse ab) und sie werden auch nicht um Zustimmung gefragt. Die Daten der Privatpatienten werden in vielen Fällen ebenfalls elektronisch an Privatärztliche Verrechnungsstellen übermittelt, nicht selten ohne Zustimmung der Patienten. Die privaten Krankenkassen wiederum speichern alle Daten und Diagnosen aller Privatpatienten und privat Zusatzversicherter elektronisch. BG-Ärzte melden inzwischen auch alle Daten und Diagnosen überwiegend elektronisch, meist ohne die Verletzten zu fragen, die BGen speichern alle Daten seit Jahren in ihren Computern ab. Eine KV stellt neuerdings ihren Mitgliedern sogar die komplette Honorarabrechnung ins Netz (paßwortgeschützt). Meines Wissens ist keine dieser Anwendungen zugriffsgeschützt durch den elektronischen Heilberufsausweis oder eine eGK mit PIN. Auch liegen die Daten praktisch auf allen Rechnern mit Namen der Patienten und nicht - wie bei der eGK geplant - pseudonymisiert. Staatlicher Mißbrauch oder unumkehrbare Zerstörung eines Vertrauensverhältnisses wurden mir trotzdem nicht bekannt. Nun ist die geplante Speicherung von Daten im Rahmen der eGK natürlich nicht zu vergleichen mit der namentlichen Speicherung von Milliarden von Datensätzen in der GKV, PKV und BGen und sollte weiter kritisch begleitet werden. Der Datenschutz hat nach Aussage von Carl-Heinz Müller, KBV, oberste Priorität, es dürfe dabei keine Abstriche geben. Der Bundesdatenschutzbeauftragte stimmte m. W. allen Testphasen der eGK zu. (Abgewandelt zitiert nach Medical Tribune Deutschland 40/2007, S.2, von D. Wettig) --Wettig 16:54, 17. Okt 2007 (CEST)

Das Problem mit der eGK sehe ich, wenn die Physiotherapeutin sehen kann, wann man zuletzt beim Urologen war oder ob man sich in psychiatrischer Behandlung befindet. Das geht die nichts an, noch nichteinmal unter therapeutischen Gesichtspunkten. Dieses Beispiel kann man sicherlich beliebig ausdehnen und solange mir nicht zweifelsfrei bewiesen wird, dass dieserlei Zugriffe selbst mittels gröbster krimineller Energie, nie und niemals gehen können, darf doch ganz erheblich am Nutzen der Karte gezweifelt werden. --Mile 03:39, 21. Okt. 2007 (CEST)