Diskussion:Elektronische Gesundheitskarte

Aus UUGRN

Was eGK Kritiker meistens nicht sagen: Seit Jahrzehnten übermitteln Vertragsärzte alle Abrechnungsdaten ihrer Patienten inklusive Diagnosen und Verdachtsdiagnosen an zentrale Stellen (KVen), in letzter Zeit fast ausschließlich in maschinenlesbarer Form, und regelmäßig wird das den Patienten verschwiegen (diese denken meist, der Arzt rechne direkt mit ihrer Kasse ab) und sie werden auch nicht um Zustimmung gefragt. Die Daten der Privatpatienten werden in vielen Fällen ebenfalls elektronisch an Privatärztliche Verrechnungsstellen übermittelt, nicht selten ohne Zustimmung der Patienten. Die privaten Krankenkassen wiederum speichern alle Daten und Diagnosen aller Privatpatienten und privat Zusatzversicherter elektronisch. BG-Ärzte melden inzwischen auch alle Daten und Diagnosen überwiegend elektronisch, meist ohne die Verletzten zu fragen, die BGen speichern alle Daten seit Jahren in ihren Computern ab. Eine KV stellt neuerdings ihren Mitgliedern sogar die komplette Honorarabrechnung ins Netz (paßwortgeschützt). Meines Wissens ist keine dieser Anwendungen zugriffsgeschützt durch den elektronischen Heilberufsausweis oder eine eGK mit PIN. Auch liegen die Daten praktisch auf allen Rechnern mit Namen der Patienten und nicht - wie bei der eGK geplant - pseudonymisiert. Staatlicher Mißbrauch oder unumkehrbare Zerstörung eines Vertrauensverhältnisses wurden mir trotzdem nicht bekannt. Nun ist die geplante Speicherung von Daten im Rahmen der eGK natürlich nicht zu vergleichen mit der namentlichen Speicherung von Milliarden von Datensätzen in der GKV, PKV und BGen und sollte weiter kritisch begleitet werden. Der Datenschutz hat nach Aussage von Carl-Heinz Müller, KBV, oberste Priorität, es dürfe dabei keine Abstriche geben. Der Bundesdatenschutzbeauftragte stimmte m. W. allen Testphasen der eGK zu. (Abgewandelt zitiert nach Medical Tribune Deutschland 40/2007, S.2, von D. Wettig) --Wettig 16:54, 17. Okt 2007 (CEST)

Das Problem mit der eGK sehe ich, wenn die Physiotherapeutin sehen kann, wann man zuletzt beim Urologen war oder ob man sich in psychiatrischer Behandlung befindet. Das geht die nichts an, noch nichteinmal unter therapeutischen Gesichtspunkten. Dieses Beispiel kann man sicherlich beliebig ausdehnen und solange mir nicht zweifelsfrei bewiesen wird, dass dieserlei Zugriffe selbst mittels gröbster krimineller Energie, nie und niemals gehen können, darf doch ganz erheblich am Nutzen der Karte gezweifelt werden. --Mile 03:39, 21. Okt. 2007 (CEST)

Natürlich ist es für die Physiotherapeutin wichtig zu wissen, was genau die Diagnose ist und welche Ursachen in Frage kommen: Psychiatrisch könnte es sich bei den Rückenschmerzen um eine Somatisierungsstörung handeln und die ist anders zu behandeln als ein Bandscheibenvorfall. Falls physiotherapeutisch nachbehandelt werden soll nach einer urologischen Operation, so ist die genaue Kenntnis der Befunde und Operationsmethode natürlich auch relevant für eine Physiotherapeutin. Und wer das seiner Physiotherapeutin nicht sagen will, braucht es ihr auch nicht auf der Gesundheitskarte zugänglich zu machen, indem er oder sie die Speichrung erst gar nicht zuläßt oder der Physiotherapeutin die Karte und/oder PIN nicht gibt. Auf einem Zentralcomputer könnte diese Information zwar auch liegen, aber pseudonymisiert und nicht zuordnenbar ohne die Karte und ohne die PIN. Wer auch das nicht will kann, jeder zentralen Speicherung widersprechen. Ehrlicherweise sollte man ihm oder ihr aber sagen, daß die Diagnose, der Behandlungstag beim niedergelassenen Urologen, die Behandlungsdaten der Operation aus dem Krankenhaus aber sowieso gespeichert werden, namentlich, und zwar durch den Urologen, das Krankenhaus und auch durch die Physiotherapeutin, soweit sie eigene Diagnosen stellt und Behandlungsdaten zur Abrechnung übermittelt. zentral gespeichert bei der Kassenärztlichen Vereinigung, teils oder vollständig bei der Krankenkasse, bei der Abrechnungtsstelle der Physiotherapeutin, auf den Computern der beteilgten Ärzte und Krankenhäuser und Physiotherapeuten....Wer auch das nicht will, muß unter falschem Namen als Selbstzahler in Behandlung gehen. Das waar praktisch schon immer so, seit 60 Jahren, nur sagt das keiner den Leuten....Wettig 13:29, 21. Okt. 2007 (CEST)

Legenden und Wirklichkeit

  • "Kassenärzte und Psychotherapeuten müssen Diagnosen und Behandlungsdaten seit Jahren auf Diskette oder online an die KVen übermitteln". Stimmt nicht: Niemand muss das, man darf auf Papier abrechnen. 90% bevorzugen aber die papierlose Abrechnung.
  • "Kassenärzte und Psychotherapeuten müssen Diagnosen und Behandlungsdaten von Privatpatienten seit Jahren auf Diskette oder online an Privatärztliche Abrechnungstellen übermitteln". Falsch. Sie können einfach die Rechnungen ihren Patienten selber schreiben.
  • "Kassenärzte und Psychotherapeuten müssen alle behandlungsdaten auf EDV speichern". Falsch, sie können z. B. Karteikartern aus Pappe benutzen.
  • "Kassenärzte und Psychotherapeuten müssen an DMPs oder IV-verträgen teilnehmen. Dabei werden jede Menge personenbezogene Daten an Kassen übermittelt". Falsch: Die Teilnahme ist freiwillig.
  • "Kassenärzte müssen an Hausarztverträgen teilnehmen und dabei Daten aller Art namentlich an die Kassen übermitteln". Falsch: Niemand muss daran teilnehmen.

Daß trotzdem sehr viele Kassenärzte und Psychotherapeuten Daten maschinenlesbar übermitteln und an Programmen teilnehmen ist andererseits Fakt. Wenn sich dann aber dieselben gegen die Gesundheitskarte mit dem Argument wenden, daß sie der namentlichen Speicherung von Daten widersprechen, dann ist dies schon ein Stück Heuchelei. Zumal bei der Gesundheitskarte Daten zentral nur pseudonymisiert gespeichert werden sollen. Ohne Zugriffsschhlüssel sind sie nicht zuordnenbar.

Sinnvoll halte ich folgende Funktionen der Gesundheitskarte, sofern alle Datenschützer zustimmen:

  • Lichtbild
  • eRezept
  • Speicherung des Notfalldatensatzes
  • Arzneimitteldokumentation
  • europäische Krankenversicherungskarte
  • elektronische Patientenakte

Folgende Funktionen sollten danach in Angriff genommen werden:

  • elektronischer Arztbrief
  • Arzneimittelsicherheit
  • bessere Vernetzung der Leistungserbringer
  • papierlose Praxis ohne Medienbrüche
  • Einsparungen im Gesundheitswesen (z. B. durch Vermeidung von Doppeluntersuchungen)Wettig 15:23, 23. Okt. 2007 (CEST)