UUGRN:Vorstand: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Vorstand wird gemäß [[UUGRN:Satzung#5|Vereinsatzung §5]] jährlich auf der [[UUGRN:Mitgliederversammlung]] neu gewählt.  
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Jedes aktive Mitglied ist aktiv und passiv wahlberechtigt.
Jedes aktive Mitglied ist aktiv und passiv wahlberechtigt.
== siehe auch ==
* [[UUGRN:Verein]]
* [[UUGRN:Satzung]]
* [[UUGRN:Mitgliederversammlung]]
* [[UUGRN:Mitgliedschaft]]


[[Kategorie:Verein]]
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Version vom 9. April 2007, 20:15 Uhr

Der Vorstand der UUGRN e.V. ist mit der UUGRN:Mitgliederversammlung ein zentrales Organ des Vereins. Details regelt die Vereinsatzung §5.

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus 2 Vorsitzenden, die jeweils alleinvertretungsberechtigt sind. Weiterhin ein Kassierer, der die korrekte Verwaltung der Vereinsfinanzen verantwortet. Auf Beschluss der UUGRN:Mitgliederversammlung können bis zu 3 Beisitzer gewählt werden.

Der Vorstand wird im Vereinsimpressum dokumentiert.

Aufgaben

Der Vorstand organisiert und führt die Aufgaben des Vereins im Sinne der Satzung aus. Dazu gehören vor allem die Umsetzung der Beschlüsse der UUGRN:Mitgliederversammlung.

Der Vorstand ist routinemäßig die die innere Verwaltung des Vereins zuständig, entscheidet über Mitgliedschaften und führt die Vereinskasse.

Wer?

Der Vorstand wird gemäß Vereinsatzung §5 jährlich auf der UUGRN:Mitgliederversammlung neu gewählt. Jedes aktive Mitglied ist aktiv und passiv wahlberechtigt.

siehe auch