UUGRN:Jails/Nutzungsbedingungen

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Version vom 2. April 2007, 22:09 Uhr von Rabe (Diskussion | Beiträge) (Textentwurf ausformuliert.)

Die Jail-Policy hat zum Ziel, verbindliche Regeln für den Betrieb von Jail-Systemen zu definieren.

UUGRN bietet für Mitglieder eigene virtuelle Root-Server auf Jail-Basis an, das heisst auf einer gemeinsamen Hardware laufen mehrere getrennte Userland-Systeme mit eigenen Benutzern und seperatren Root-Rechten.

Dieses Konzept ermöglicht nahezu jegliche Freiheiten. Doch ein sinnvoller Betrieb mehrerer Jails auf einer gemeinsamen Hardware erfordert Regeln, was geht und was nicht geht.

Voraussetzungen

Der Verein bietet unentgeltlich Jail-Systeme für seine Mitglieder an. Jedes aktive Vereinsmitglied hat demnach das Recht, diese Leistung in Anspruch zu nehmen.

Die entstehenden Kosten (Hosting, Miete, Ersatzteile) werden über die allgemeinen Mitgliedschaftsbeiträge und Spenden gedeckt.

Insbesondere findet keine Vermietung und/oder Verkauf dieser Leistung statt, ebensowenig aber auch kein Anspruch auf Erfüllung z.B. bei technischen Hindernissen.

Fair Use

Der Server (top.uugrn.org) ist für die derzeitigen Verhältnisse der Vereinskasse recht gut ausgestattet und bietet für die nächsten Jahre genügend Spielraum für steigenden Ressourcenbedarf. Da die Jails nur im Rahmen des Vereins zur Verfügung gestellt werden, behalten wir uns das Recht vor die freie Nutzung zu beschränken, dies trifft insbesondere auf folgende Grundregeln zu:

don't

  • keine kommerzielle Nutzung (Webseite mit Werbebanner)
  • keine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte (fremde Logins per SSH, FTP etc), auch nicht unentgeltlich. Siehe Ausnahmen.
  • jegliche Aktivitäten, die gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen
  • keine "Grauzonen"-Aktionen
  • keine Verletzungen von Urheberrechten, z.B. Filesharing, WareZ, ...
  • Lokale und Remote-Angriffe, "Austesten" von Sicherheitslücken
  • sinnlose Verschwenung von Bandbreite (Internet)
  • sinnlose Verschwendung von CPU/RAM/HDD Ressourcen

do

  • Freiraum für eigene Projekte
  • experimentieren und entdecken
  • Learing by doing
  • Umgang mit Unix und Software
  • kreatives und kurioses
  • Nutzung von (eigenen) Diensten
  • entdeckte Sicherheitslücken mit der Administration klären

Bitte kommunizieren

  • zusätzliche Benutzeraccounts für Dritte (z.B. Familienangehörige, etc)
  • Dienste für externe geschlossene Benutzerkreise
  • Dienste für externe non-profit Projekte

Grundsätzliches

  • Grundsätzlich soll jede Verwendung, die dem Gedanken der Vereinssatzung entsprechen, ermöglicht und gefördert werden.
  • Private Nutzung ist nicht geduldet, sondern ausdrücklich erwünscht.
  • Die Leistungen gehen grundsätzlich nur an das Vereinsmitglied, Leistungen oder Dienste für Dritte, auch im Rahmen der Satzung, sind im Zweifel vorher abzuklären.
  • Es besteht kein Anspruch auf Erfüllung bestimmter Leistungen bzw. Betriebsgarantie.

Im Notfall

Sofern der aktive Betrieb akut gefährdet ist oder wird, wird die Vereinsführung und Administration dafür sorgen, dass kein (weiterer) Schaden entsteht. Durch die weitgehenden Freiheiten (z.B. keine Ressourcenlimits) kann ein einzelnes Jail des Gesambetrieb massiv beeinträchtigen bzw. gefährden. Im Falle eines Falles werden daher ohne Rücksprache entsprechende Prozesse/Dienste gekillt bzw. das entsprechende Jail auf Eis gelegt. Die Maßnahme wird unverzüglich auf geeignetem Weg kommuniziert.

Bei Verstoß

Ein Verstoß gegen die Policy liegt dann vor, wenn gravierende Punkte aus "don't" erfüllt sind. Die Vereinsführung wird zunächst den Dialog mit dem Mitglied aufnehmen. Sollte die Vereinsführung darüberhinaus über gesetzwidrige Vorgänge erfahren oder diese selbst feststellen, wird unverzüglich gehandelt, um Schaden vom Verein abzuwenden, siehe Notfall.

Maßnahmen

Alle Maßnahmen werden im Dialog zwischen der Vereinsführung und dem Mitglied geklärt, dabei gilt Augenmaß und Verhältnismäßigkeit als das wichtigste Kriterium. Das heißt einerseits, dass wir es nicht auf die dritte Stelle nach dem Komma ankommen lassen, sondern auch mal 5 gerade sein lassen, wo es möglich oder sinnvoll ist. Auf der anderen Seite allerdings auch umso strikteres Vorgehen zur Abwendung von Schänden technischer oder rechtlicher Art.

Transparenzgebot

Sowohl die Vereinsführung als auch die Mitglieder verpflichten sich mit der Anerkennung der Policy zur Transparenz.

Dazu gehört, dass wesentliche Dinge öffentlich (UUGRN:Jails) dokumentiert werden, z.B. welchem Zweck der FTP-Server dient, in welchem Zusammenhang man Domains und Homepages hat, ggf. Familienangehörige, die einen Account auf dem (eigenen) Jail bekommen haben, Non-profit Projekte außerhalb UUGRN, für die ein Angebot bereitgestellt wird. Es wäre wünschenswert, wenn auf diese Weise auch für interessierte Dritte sichtbar wird, welche Möglichkeiten bestehen.

Die Vereinsführung informiert an geeigneter Stelle öffentlich über getroffene Maßnahmen oder Entscheidungen, sofern diese allgemeinen Charakter haben.

Gültigkeit

Die vorläufige Fassung dieser Policy ist bis zur Verabschiedung der engültigen Fassung durch die Mitgliederversammlung gültig und gilt für alle bereits bestehenden Angebote an die Mitglieder. Änderungen an der Policy können zur Mitgliederversammlung eingebracht werden, jedes aktive Mitglied ist vorschlags- und stimmberechtigt.