UUGRN:Services/blogs.uugrn.org

Aus UUGRN
< UUGRN:Services
Version vom 7. Februar 2021, 10:35 Uhr von Sdk (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

blogs.uugrn.org

  • Betriebssystem: Debian 10 (buster)
  • Blog-Software: Wordpress 5.5 oder aktueller

Multisite-Funktion

Jedes Vereinsmitglied kann sich kostenlos ein Blog einrichten lassen. Eine entsprechende Bitte an admin@blogs.uugrn.org genügt, alternativ an vorstand@uugrn.org oder im IRC des Vereins. Das Blog ist nach Einrichtung unter blogs.uugrn.org/<name> verfügbar. Der Name kann der Mitgliedsname oder ein freigewählter Projektname sein. Das Mitglied ist Blogbetreiber im rechtlichen und Administrator im technischen Sinne.

Durch die Multisite-Funktion muss (genauer: kann) das blogbetreibende Mitglied Wordpress nicht selbst aktualisieren.

Themes und Plugins

Es stehen eine Anzahl von Themes und Plugins für alle Blogs zur Verfügung. Neue Themes können per Mail an die obenstehende Adresse beantragt werden. Themes, die Wordpress selbst zum Nachladen anbietet, können auf Zuruf bereitgestellt werden. An Plugins können nur diejenigen bereitgestellt werden, für die die Entwickler von Wordpress Support und laufende Updates zur Verfügung stellen. Plugins von Dritten sind derzeit nicht möglich, entsprechende Anliegen können aber gern vorgebracht werden.


Inhaltliches / Rechtliches

Der jeweilige Blogbetreiber ist rechtlich für die publizierten Inhalte in seinem Blog hauptverantwortlich. Dies gilt für Posts und etwaige Kommentare gleichermaßen.

Der Verein stellt im Rahmen der geltenden Vereinssatzung nur die technische Infrastruktur bereit. Etwaige offizielle böse Post etc., die in Sachen Blog xy irrtümlich an den Verein gerichtet wird, leitet dieser unbesehen an den Blogbetreiber weiter. Die Einhaltung etwaiger Fristen kann der Verein nicht gewährleisten und haftet daher auch nicht, wenn das betreibende Mitglied zu wenig oder keine Zeit mehr hat zu reagieren.

Die Verantwortlichkeit der Blogbetreiber umfasst zum Beispiel zu eruieren, ob eine Anbieterkennzeichnung (»Impressum«) im Einzelfall nötig ist, und gegebenenfalls eine entsprechende Seite im Blog zu erstellen.