UUGRN:Vorstand: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Mai 2007, 08:24 Uhr
Der Vorstand der UUGRN e.V. ist mit der UUGRN:Mitgliederversammlung ein zentrales Organ des Vereins. Details regelt die Vereinsatzung §5.
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus 2 Vorsitzenden, die jeweils alleinvertretungsberechtigt sind. Weiterhin ein Kassierer, der die korrekte Verwaltung der Vereinsfinanzen verantwortet. Auf Beschluss der UUGRN:Mitgliederversammlung können bis zu 3 Beisitzer gewählt werden.
Der Vorstand wird im Vereinsimpressum dokumentiert.
Aufgaben
Der Vorstand organisiert und führt die Aufgaben des Vereins im Sinne der Satzung aus. Dazu gehören vor allem die Umsetzung der Beschlüsse der UUGRN:Mitgliederversammlung.
Der Vorstand ist routinemäßig die die innere Verwaltung des Vereins zuständig, entscheidet über Mitgliedschaften und führt die Vereinskasse.
Wer?
Der Vorstand wird gemäß Vereinsatzung §5 jährlich auf der UUGRN:Mitgliederversammlung neu gewählt. Jedes aktive Mitglied ist aktiv und passiv wahlberechtigt.
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