UUGRN:Mitgliederversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Tagesordnung === | === Tagesordnung === |
Version vom 22. März 2009, 13:56 Uhr
Die Mitgliederversammlung ist ein zentrales Organ des UUGRN e.V.. Die Details regelt die Vereinssatzung §4
Übersicht
• Community
• Verein
• Mitgliedschaft
• Unterstützung
• Mitgliederversammlung
• Vorstand
• Satzung
• Impressum
• Webseite
• Merchandising
• Chronik>
Kernangebote:
Real Life
• UnixStammtisch
• FIXME Treffen
• Die Mailingliste
• IRC
• Alle Angebote
• Infrastruktur
• Alle Dienste
• Alle Systeme
• FAQ
Aktuell
Die kommende Mitgliederversammlung wird am 3. April 2009 um 20 Uhr stattfinden.
Termin 2009
- Freitag, den 3. April 2009 ab 20 Uhr
- im Forum41 in Schwetzingen im kleinen Seminarraum
- siehe dazu
-
- Vorankündigung auf der Mailingliste: Mitgliederversammlung am 3. April 2009 in Schwetzingen (März 2009).
Tagesordnung
- Bericht des Vorstandes
- Bericht des Kassierers und des Kassenprüfers
- Entlastung des Vorstandes
- Neuwahlen Vorstand
- Neuwahl Kassenprüfer
- Mitgliedsbeiträge für das Beitragsjahr 5/2009 bis 4/2010
- Verschiedenes
Wer?
zur UUGRN Mitgliederversammlung werden alle aktiven Mitglieder eingeladen.
Wann und Wie oft?
Die Mitgliederversammlung findet regulär jährlich möglichst im ersten Quartal statt. Sie wird spätestens 3 Wochen vor dem Termin angekündigt und ordnungsgemäß eingeladen.
Im Bedarfsfall kann die die Mitgliederversammlung auch häufiger einberufen werden, zum Beispiel für außerplanmäßige Neuwahlen.
Wozu?
Die Mitgliederversammlung ist Neben dem UUGRN:Vorstand ein zentrales Organ des Vereins. Die MV nimmt die Jahres- Kassen- und Kassenprüfungsbericht entgegen, beschließt die Entlastung des Vorstandes, wählt den neuen Vorstand und Kassenprüfer für das laufende Jahr aus den eigenen Reihen. Außerdem werden Satzungsänderungen und Mitgliedschaftsbeiträge abgestimmt und beschlossen und entscheidet die MV über grundlegende Fragen, die den Verein betreffen.
Für die verschiedenen Abstimmungsgegenstände gibt es verscheidene Mehrheitsregelungen, genaueres regelt die Satzung §4.