Mitgliedschaft
Unix User Group Rhein-Neckar e.V. ist ein eingetragener Verein. Die Mitgliedschaft regelt die Vereinssatzung §7.
Übersicht
• Community
• Verein
• Mitgliedschaft
• Unterstützung
• Mitgliederversammlung
• Vorstand
• Satzung
• Impressum
• Webseite
• Merchandising
• Chronik>
Kernangebote:
Real Life
• UnixStammtisch
• FIXME Treffen
• Die Mailingliste
• IRC
• Alle Angebote
• Infrastruktur
• Alle Dienste
• Alle Systeme
• FAQ
Wer?
Aktives Mitglied kann jeder werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat (bei Minderjährigen benötigen wir die Unterschrift der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes) unter Anerkennung der geltenden Vereinssatzung.
Es gibt keine Mindestvoraussetzungen für Erfahrungen oder Kenntnisse, das aktive Vereinsmitglied ist an unixoiden Betriebssystemen und den Technologien im Umfeld interessiert und hat Inetresse, sich in diesem Themenumfeld zu bewegen und zu engagieren.
Mitglieder von UUGRN e.V. sind mit der gesamten Bandbreite von Wissen und Erfahrung vertreten, vom Linux-Anfänger, über den ambitionierten Hobbyist bis hin zum professionellen Anwender, Entwickler und Systemadministrator.
Warum?
Durch Deine aktive Mitgliedschaft im Verein unterstützt Du uns sowohl durch dein Interesse und Engagement, aber auch finanziell bei unseren Aktivitäten. Als Mitglied hast Du außerdem Anspruch auf zahlreiche Dienste, die UUGRN e.V. exclusiv für aktive Mitglieder betreibt und anbietet.
Wieviel?
Die aktive Mitgliedschaft kostet monatlich 4,50€. Mitglieder mit nur geringem Einkommen (Schüler, Leistungsempfänger) können durch einen formlosen schriftlichen Antrag an den UUGRN:Vorstand die ermäßigte Mitgliedschaft für 1€ im Monat beantragen.
Die Mitgliedschaftsbeiträge werden jährlich von der UUGRN:Mitgliederversammlung neu diskutiert und abgestimmt. Das Beitragsjahr ist vom Mai des aktuellen Jahres bis zum April des Folgejahres. Der Mitgliedschaftsbeitrag ist im Mai für ein Jahr im Voraus zu überweisen (z.B. per Dauerauftrag). Neumitglieder bezahlen anteilig die Monate bis zum nächsten April im Voraus durch Überweisung.
Bei Zahlungsrückstand endet die aktive Mitgliedschaft und geht automatisch in eine ruhende Mitgliedschaft über. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Kündigung, Tod oder Ausschluß.
Was muss ich tun?
Neumitglieder drucken den Mitgliedschaftsantrag (PDF) aus und schicken das Formular ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an die Vereinsanschrift.Über die Neuaufnahme entscheidet der UUGRN:Vorstand formlos, bei Aufnahme in den Verein setzt sich der Kassierer mit dem Neumitglied in Verbindung.
Fragen?
Wir beantworten gerne Fragen zur Mitgliedschaft per E-Mail oder telefonisch. Die Kontaktinformationen befinden sich im Vereinsimpressum.